Fakt 11: Wer muss eine Meldestelle einrichten?


30. August 2022

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle sofort mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes einrichten, Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten.
§§ 12 (2), 42 HinSchG


Wer muss eine Meldestelle einrichten



Eine schnelle Umsetzung in Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten (inkl. Leiharbeitern und Freelancern) steht an. Unternehmen unter 250 Beschäftigten haben eine Frist bis zum 17.12.2023.
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